
Staatliche Hilfen für Heizöl- und Pellets-Kunden
Zielgruppe:
Private Haushalte, die im Jahr 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen aus 2021 zu tragen hatten, können bis zum 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen beantragen.
80% der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten werden erstattet.
Entlastungszeitraum:
Das Lieferdatum muss zwischen dem 1.1.2022 und dem 1.12.2022 liegen.
Antragsstellung:
Anträge werden online unter www.stmas.bayern.de/energiekrise gestellt.
Es ist möglich, als Vertreter für eine andere Person einen Antrag zu stellen, wenn diese z. B. keinen Internetzugang besitzt.
Antragsberechtigte:
Der Antrag wird von demjenigen gestellt, der die Heizung in einem Wohngebäude betreibt und den benötigten Energieträger einkauft.
Bei Einfamilienhäusern ist dies in der Regel der Haushalt, der darin wohnt.
Bei Mietshäusern kann in der Regel nur der Vermieter den Antrag stellen.
Maximal mögliche Entlastung:
2.000 € je Privathaushalt. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Höhe der Härtefallhilfe mindestens 100 € pro Haushalt beträgt.
Berechnung der Entlastung:
Grundlage ist der Rechnungsbetrag aus 2022, brutto, einschließlich aller Kosten.
Bei mehreren Rechnungen ist die Entlastung für jede Rechnung einzeln zu ermitteln.
Unter www.stmas.bayern.de/energiekrise finden Sie einen Härtefallhilfen-Rechner, mit dem Sie ausrechnen können, ob und wenn ja welche Summe Ihnen zusteht.
Die Entlastung wird anhand der folgenden Formel ermittelt:
Entlastung = 0,8 x ( Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge )
Referenzpreise für das Jahr 2021:
Heizöl: 0,71 € / l inkl. MwSt.
Holzpellets: 0,24 € / kg inkl. MwSt.
Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie unter: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html
Heizen mit Öl: Sichere Wärme - heute und morgen
Es gibt kein Verbot von Ölheizungen!
Durch das Klimaschutzpaket der Bundesregierung gibt es voraussichtlich ab dem Jahr 2024 zusätzliche Auflagen für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen dürfen auch weiterhin betrieben werden.
Welche Auflagen gibt es in Zukunft?
Voraussichtlich ab 2024 sind neue Öl- und Gasheizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu einer Hybridheizung zu kombinieren.
Mögliche Hybridsysteme sind:
Ölheizung + Solarthermie
Ölheizung + Photovoltaik
Ölheizung + Pelletofen oder wasserführender Kaminofen
Ölheizung + Wärmepumpe

Was bedeutet die CO₂-Steuer?
Seit 2021 wird von der Bundesregierung eine CO₂-Bepreisung vorgenommen. Dies betrifft Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin und Diesel. Der Liter Heizöl wurde dadurch um rund 8 Cent teurer.
Was muss jetzt getan werden?
Wir empfehlen die Modernisierung einer alten Heizung durch den Einbau einer neuen Öl-Brennwertheizung. Dies ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, die Heizung zu modernisieren und sofort Heizkosten zu sparen. Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und hat durch den Einsatz synthetischer Brennstoffe auch eine klimaneutrale Perspektive.
Und falls Sie über eine Umstellung Ihres Heizsystems nachdenken: Auch für den umweltfreundlichen Biobrennstoff Holzpellets sind wir zuverlässiger Lieferant.
Vergleichen Sie auch die Kosten der verschiedenen Energieträger!

Glückwunsch, dass Sie mit Öl heizen: Heizöl war im Durchschnitt der letzten 25 Jahre stets günstiger als Erdgas, Flüssiggas oder Fernwärme!
Öl weiter denken - Der Heizöltank wird zum Speicher für erneuerbare Energie
Durch den zukünftigen Einsatz von synthetischen Brennstoffen, sogenannten E-Fuels, hat die Ölheizung eine klimaneutrale Zukunft.

Erhalten Sie den Wert Ihres Tanks als eigener Energiespeicher und bleiben Sie unabhängig von Leitungs-Monopolisten, fixen Abrechnungszeitpunkten oder Grundgebühren.
Sie haben Fragen zum Thema Ölheizung? Wir beraten Sie gerne!
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.